Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens entstehen nicht immer nur Kosten durch den Anwalt und das Gericht. Darüber hinaus kann es sein, dass Sachverständige oder Gutachter eingestellt werden müssen, um die Sachlage genau zu klären, wodurch ebenfalls Gutachterkosten entstehen. Bei einem Autounfall zum Beispiel wird bei Unklarheiten nicht selten ein Gutachter benötigt, welcher den Fall analysiert und dem Gericht seine Ergebnisse schildert.



Die Gutachterkosten von Gutachtern, welche das Gericht beauftragt sowie die Gutachterkosten von öffentlichen Gutachtern, welche vom Versicherungsnehmer beauftragt werden, müssen von der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich bezahlt werden.

Anders sieht es bei privaten Gutachtern aus - an dieser Stelle gelten die individuellen Bedingungen des jeweiligen Vertrags. Wer vom Einsatz privater Gutachter profitieren möchte, um auf diese Weise die Chancen auf die Rechtsdurchsetzung zu verbessern, sollte daher eine umfangreiche Rechtsschutzversicherung wählen, welche die Übernahme dieser Gutachterkosten explizit enthält.

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