Sollte es im Rahmen des Rechtsstreits zu einem Vergleich zwischen den beiden Parteien kommen, so zahlt die Rechtsschutzversicherung die eigenen Gerichts- und Anwaltskosten, während der Streitgegner für seine eigenen Kosten aufkommt.

Die Kosten, welche im Rahmen des Vergleichs bzw. hinsichtlich der vereinbarten Zahlungssumme entstehen, werden von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen.

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