In der Regel sind Kinder bis zum Ende ihrer Ausbildung oder ihres Studiums in der Rechtsschutzversicherung der Eltern mitversichert, solange sie noch unter 25 Jahre alt sind und im gleichen Haushalt wohnen.

Es kann jedoch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein, daher ist es immer empfehlenswert, die genauen Bedingungen und Regelungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zu prüfen.

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