In Deutschland darf selbstverständlich jeder Mensch eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Auch Kinder können und sollten in bestimmten Lebensbereichen auf jeden Fall versichert sein. Im nicht-geschäftsfähigen Alter können dies entsprechend die Erziehungsberechtigten übernehmen.



Oftmals sind Kinder bis zu einem gewissen Alter automatisch und kostenlos bei den Eltern mitversichert, wie auch bei der Haftpflichtversicherung.

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