Bei Baumängeln greift in der Regel die Bauherren-Rechtsschutzversicherung. Diese Art der Rechtsschutzversicherung deckt rechtliche Auseinandersetzungen bei Planungs- und Baumängeln sowie Streitigkeiten mit Handwerkern und Architekten ab. Dazu gehören zum Beispiel Fälle von Schäden am Bauwerk oder Planungsfehler, aber auch Streitigkeiten um Baugenehmigungen oder behördliche Auflagen.

Je nach Versicherungsumfang kann auch eine Vertragsrechtsschutzversicherung oder eine Sachversicherung für das Bauwerk in Betracht gezogen werden. Die Vertragsrechtsschutzversicherung greift bei Streitigkeiten mit dem Bauunternehmer oder dem Architekten, während die Sachversicherung für das Bauwerk Schäden am Gebäude selbst abdeckt.

Es ist wichtig, vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Baumängel die genauen Leistungen und Bedingungen zu prüfen, um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen entspricht.

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