Welche Kosten eine Rechtsschutzversicherung im Einzelnen übernimmt, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Grundsätzlich gilt, dass eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine außergerichtliche und gerichtliche Rechtsverteidigung übernimmt, sofern der Versicherungsfall versichert ist.

Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören zum Beispiel die Anwalts- und Gerichtskosten, die Kosten für Sachverständige und Gutachter, die Kosten von Zeugen und Dolmetschern, Reise- und Aufenthaltskosten sowie die Kosten für einen Schlichtungsversuch oder eine außergerichtliche Mediation.

In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten der Gegenseite, sofern der Versicherungsnehmer dazu verurteilt wird, diese zu tragen. Allerdings gibt es hier auch oft Begrenzungen und Selbstbeteiligungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Rechtsschutzversicherung nicht automatisch alle Kosten übernimmt. Es gibt in den Versicherungsbedingungen oft Einschränkungen und Ausschlüsse, die je nach Tarif unterschiedlich sein können. Ein Vergleich der verschiedenen Rechtsschutzversicherungen kann daher sinnvoll sein, um das passende Angebot mit den gewünschten Leistungen zu finden.

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Versicherungsvertreter gemäß § 34 d (1 oder 7) GewO Vermittlerregisternummer: D-Q7OC-CGBIZ-06 Als Ausschließlichkeitsvertreter der HanseMerkur Krankenversicherung AG vermittle ich in den Sparten Kranken, Leben, Unfall, Sach, Haftpflicht, Kraftfahrt (Kfz), Reise Produkte der HanseMerkur Krankenversicherung AG, HanseMerkur Lebensversicherung AG, HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG, HanseMerkur Reiseversicherung AG, Advigon Versicherung AG (Vaduz, Liechtenstein) sowie zusätzlich Rechtsschutzversicherungen der Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 Versicherungsverein a.G.

Ich bin an keinem Versicherungsunternehmen beteiligt und an meiner Versicherungsagentur ist kein Versicherungsunternehmen beteiligt.

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