Welche Kosten eine Rechtsschutzversicherung im Einzelnen übernimmt, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Grundsätzlich gilt, dass eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine außergerichtliche und gerichtliche Rechtsverteidigung übernimmt, sofern der Versicherungsfall versichert ist.

Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören zum Beispiel die Anwalts- und Gerichtskosten, die Kosten für Sachverständige und Gutachter, die Kosten von Zeugen und Dolmetschern, Reise- und Aufenthaltskosten sowie die Kosten für einen Schlichtungsversuch oder eine außergerichtliche Mediation.

In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten der Gegenseite, sofern der Versicherungsnehmer dazu verurteilt wird, diese zu tragen. Allerdings gibt es hier auch oft Begrenzungen und Selbstbeteiligungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Rechtsschutzversicherung nicht automatisch alle Kosten übernimmt. Es gibt in den Versicherungsbedingungen oft Einschränkungen und Ausschlüsse, die je nach Tarif unterschiedlich sein können. Ein Vergleich der verschiedenen Rechtsschutzversicherungen kann daher sinnvoll sein, um das passende Angebot mit den gewünschten Leistungen zu finden.

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