Prinzipiell sollte eine Rechtsschutzversicherung so ausgelegt sein, dass sie im Ernstfall mindestens einen Großteil der Kosten übernimmt. In diesem Zusammenhang sind zwei Faktoren von entscheidender Bedeutung.



Die Deckungssumme gibt an, wo die Grenze der finanziellen Unterstützung liegt. Bei einer Deckungssumme von 500.000 Euro etwa übernimmt die Versicherung Anwalts- sowie Gerichtskosten bis zu einer Summe von insgesamt 500.000 Euro. Oftmals werden auch Gutachter und Sachverständige bezahlt.

Als zweiter Aspekt ist der Selbstbehalt von Relevanz. Hat die Versicherung beispielsweise einen Selbstbehalt von 5.000, muss der Versicherte im Rechtsfall selbst 5.000 Euro zahlen, bevor die Versicherung die restlichen Kosten übernimmt.

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