Der Hauptunterschied zwischen einer Privatrechtsschutzversicherung und einer Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht darin, dass der Schutzumfang unterschiedlich ist.

Eine Privatrechtsschutzversicherung deckt in der Regel rechtliche Konflikte im privaten Bereich ab, wie z.B. Streitigkeiten mit dem Vermieter, dem Arbeitgeber oder einem Nachbarn. Auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf von Waren oder Dienstleistungen können hierunter fallen.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt hingegen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ab. Hierzu zählen beispielsweise Streitigkeiten wegen Verkehrsunfällen, Bußgeldbescheiden oder Führerscheinangelegenheiten.

  1. Leistungsumfang: Der Privatrechtsschutz bietet Schutz bei rechtlichen Streitigkeiten, die sich aus privaten Rechtsverhältnissen ergeben. Der Verkehrsrechtsschutz hingegen bezieht sich auf alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.

  2. Versicherungsprämien: Die Prämien für Verkehrsrechtsschutz sind in der Regel höher als die Prämien für Privatrechtsschutz, da Verkehrsrechtsschutz einen größeren Leistungsumfang hat.

  3. Zusatzleistungen: Viele Verkehrsrechtsschutzversicherungen bieten zusätzliche Leistungen an, wie zum Beispiel Pannenhilfe oder Ersatzwagen im Falle einer Panne oder eines Unfalls.

  4. Wartezeit: Die Wartezeit für den Verkehrsrechtsschutz ist oft kürzer als die Wartezeit für den Privatrechtsschutz.

  5. Selbstbeteiligung: Bei einigen Verkehrsrechtsschutzversicherungen kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, um die Prämien zu senken. Bei Privatrechtsschutzversicherungen ist dies nicht immer möglich.

Beide Versicherungen können auch in Kombination abgeschlossen werden, um einen umfassenden Schutz für private und verkehrsrechtliche Angelegenheiten zu erhalten.

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