Der Unterschied zwischen Privatrechtsschutz- und Privathaftpflichtversicherung besteht darin, dass die Privathaftpflichtversicherung Schäden abdeckt, die durch den Versicherungsnehmer oder seine Familienmitglieder an Dritten verursacht werden. Die Privatrechtsschutzversicherung hingegen tritt ein, wenn der Versicherungsnehmer in eine rechtliche Auseinandersetzung verwickelt wird und die Kosten für Rechtsanwälte, Gerichts- und Gutachterkosten sowie Zeugengelder übernommen werden müssen. Die Privathaftpflichtversicherung ist somit eine Schadensversicherung, während die Privatrechtsschutzversicherung eine Kostenübernahmeversicherung ist.

  1. Leistung: Die Privatrechtsschutzversicherung tritt ein, wenn der Versicherte seine rechtlichen Interessen vor Gericht durchsetzen möchte oder sich gegen unberechtigte Forderungen wehren muss. Die Privathaftpflichtversicherung hingegen zahlt, wenn der Versicherte für einen Schaden verantwortlich gemacht wird, den er oder seine Familie einem Dritten zugefügt hat.

  2. Deckungsumfang: Die Privathaftpflichtversicherung deckt in der Regel Sach- und Personenschäden ab, die der Versicherte verursacht hat. Die Privatrechtsschutzversicherung hingegen übernimmt die Kosten für Anwälte, Gerichts- und Sachverständigenkosten sowie Zeugengelder.

  3. Obligatorischer Abschluss: Während der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, besteht für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Anwälte, Ärzte) eine Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Eine Privatrechtsschutzversicherung hingegen ist für niemanden verpflichtend, wird aber oft von Verbraucherschützern und Anwälten empfohlen.

  4. Kosten: Die Kosten für eine Privathaftpflichtversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Versicherungssumme, der Selbstbeteiligung und dem Versichertenalter. Eine Privatrechtsschutzversicherung ist in der Regel teurer als eine Privathaftpflichtversicherung, da sie ein höheres Risiko abdeckt und einen umfangreicheren Leistungskatalog hat.

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