Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel nicht alle Rechtsgebiete ab und es gibt auch bestimmte Situationen, in denen die Versicherung nicht greift. Hier sind einige Beispiele:

Strafrechtliche Angelegenheiten: Rechtsschutzversicherungen decken in der Regel keine Kosten für Strafverfahren ab.

Vorhandene Rechtsstreitigkeiten: Wenn Sie bereits vor Abschluss der Versicherung in einen Rechtsstreit verwickelt waren, wird die Versicherung in der Regel nicht die Kosten für diesen Streitfall übernehmen.

Vorsätzliche Handlungen: Wenn Sie vorsätzlich eine rechtswidrige Handlung begangen haben, wird die Versicherung in der Regel keine Kosten übernehmen.

Vertragsbruch: Wenn Sie einen Vertrag gebrochen haben, wird die Versicherung in der Regel keine Kosten übernehmen, es sei denn, es handelt sich um einen Vertragsbruch, der aus einem unversicherten Bereich abgeleitet werden kann.

Selbst verschuldete Schäden: Wenn Sie selbst einen Schaden verursacht haben, wird die Versicherung in der Regel keine Kosten übernehmen.

Es ist wichtig, die genauen Bedingungen Ihrer Rechtsschutzversicherung zu überprüfen, um zu verstehen, welche Leistungen von der Versicherung abgedeckt sind und welche nicht.


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