Eine Rechtsschutzversicherung kann unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Rechtsschutz für die Arbeit gedacht ist. Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung kann somit von der Steuer abgesetzt werden. Ebenso ist dies möglich bei einem umfangreichen Rechtsschutz für mehrere Lebensbereiche, in dem ein Rechtsschutz für das Arbeitsrecht enthalten ist.



Dieser ist anteilig von der Steuer absetzbar. Andere Rechtsschutzversicherungen wie der Verkehrsrechtsschutz oder der Rechtsschutz für Mieter und Vermieter können nicht von der Steuer abgesetzt werden - es sei denn, es besteht ein Bezug zur Arbeit.

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