Abschließen und bezahlen tut man die Rechtsschutzversicherung, damit man von dieser im Falle eines Rechtsstreits unterstützt wird. Doch was macht man, wenn genau dies nicht eintritt und die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt?

Zunächst einmal gilt es zu klären, ob der Versicherte tatsächlich ein Recht darauf hat, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten für das Verfahren übernimmt. So kann es bei einer Police, welche erst vor kurzer Zeit abgeschlossen wurde vorkommen, dass alle odereinige Leistungen erst nach einigen Monaten gültig sind. Eine weitere Möglichkeit der Versicherer, die Kosten nicht zu übernehmen, ist der Einwand hinsichtlich geringer Erfolgsaussichten.



Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie als Verbraucher sich nicht wehren können. Sollten Sie der Meinung sein, das Recht auf Ihrer Seite zu haben, können Sie eine Beschwerde einreichen und Ihr Recht durchsetzen.

Wenn die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt, ist eine Möglichkeit die Klage gegen den Anbieter. Wird diese verloren, müssen die Kosten selbst getragen werden. Im Jahr 2013 haben 2138 Verbraucher eine zulässige Beschwerde eingereicht. Finanztest kam bei der Auswertung von 156 veröffentlichen Gerichtsentscheidungen zwischen 2012 und 2017 zu dem Ergebnis, dass rund zwei Drittel der Beschwerden einen Erfolg vorweisen konnten - Ihre Chancen auf Erfolg in Hinsicht auf den Konflikt mit Ihrer Versicherung sehen also sehr gut aus.

Versicherungsnehmer, welche die Kosten möglichst gering halten möchte, können den Ombudsmann einhalten. Dabei handelt es sich um eine Schlichtungsstelle, welche im Jahr 2001 von der deutschen Versicherungswirtschaft gegründet wurde. Ein unparteiischer Schlichter kann an dieser Stelle, wenn die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt, versuchen, den Konflikt friedlich und ohne Gerichtsverfahren zu lösen. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Versicherung ein Mitglied des Vereins ist. Das ist jedoch selten ein Problem, denn rund 95% aller deutschen Versicherung sind ein Mitglied der Verbraucherschlichtungsstelle.

Grundsätzlich ist beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zu empfehlen, weniger auf die vielen Extras zu achten, welche beworben werden, sondern den Blick stattdessen auf die wirklich wichtigen Kernelemente des Vertrags zu richten. In diesem Sinne sind Versicherungen empfehlenswert, welche den Versicherungsfall verbraucherfreundlich und einfach verständlich darlegen.

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Versicherungsvertreter gemäß § 34 d (1 oder 7) GewO Vermittlerregisternummer: D-Q7OC-CGBIZ-06 Als Ausschließlichkeitsvertreter der HanseMerkur Krankenversicherung AG vermittle ich in den Sparten Kranken, Leben, Unfall, Sach, Haftpflicht, Kraftfahrt (Kfz), Reise Produkte der HanseMerkur Krankenversicherung AG, HanseMerkur Lebensversicherung AG, HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG, HanseMerkur Reiseversicherung AG, Advigon Versicherung AG (Vaduz, Liechtenstein) sowie zusätzlich Rechtsschutzversicherungen der Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 Versicherungsverein a.G.

Ich bin an keinem Versicherungsunternehmen beteiligt und an meiner Versicherungsagentur ist kein Versicherungsunternehmen beteiligt.

Ich biete Ihnen im Rahmen meiner Vermittlungstätigkeit eine Beratung an. Für meine Tätigkeit erhalte ich ausschließlich Provisionen sowie andere Zuwendungen, die in der Versicherungsprämie enthalten sind.

 

 

Anschrift der Registrierungsstelle Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)

Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon: (0180) 600 58 50 (0,20 EUR/Anr. aus den Festnetzen / Mobilfunk max. 0,60 EUR/Anruf) www.vermittlerregister.info

Schlichtungsstellen Für Lebens- und Sachversicherungen:

Versicherungs-Ombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Für private Kranken- und Pflegeversicherungen: Ombudsmann - Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin