Nicht nur der Versicherte hat das Recht, die abgeschlossene Versicherung zu kündigen, sondern auch der Versicherer darf dies tun. Dafür gibt es zwei Wege - die ordentliche Kündigung oder die außerordentliche Kündigung. Die außerordentliche Kündigung kann eingereicht werden, wenn innerhalb von 12 Monaten zwei Schadensfälle eingetreten sind, welche unter dem Versicherungsschutz stehen. Dabei muss der Versicherer die Police innerhalb eines Monats nach dem zweiten Versicherungsfall kündigen. Während eine Kündigung seitens Versicherten wirksam ist, sobald diese beim Versicherer eingeht, ist eine Kündigung vonseiten des Versicherers nach 4 Wochen gültig.

Ein mögliches Problem, welches auftreten kann, wenn die Rechtsschutzversicherung die Police kündigt, ist die erschwerte Suche nach einem neuen Anbieter. Versicherer können nämlich einsehen, ob der vorherige Rechtsschutz vom Versicherten oder Versicherer gekündigt wurde. Wird die Versicherung vom Versicherer gekündigt, kann dies die Chance, bei anderen Anbietern angenommen zu werden, reduzieren.

Sollte Ihr Anbieter Ihre Rechtsschutzversicherung also gekündigt haben, können Sie darum bitten, die Kündigung zurücknehmen zu lassen, sodass Sie anschließend die Police kündigen und einfacher eine neue Rechtsschutzversicherung finden. Mögliche Schadensfälle aus der Vergangenheit müssen dem neuen Rechtsschutz Anbieter trotzdem mitgeteilt werden - sollte es relevante Schadensfälle in der Vergangenheit gegeben haben, so kann dies für höhere Beiträge oder einen geringeren Leistungsumfang sorgen.

Gegen die Kündigung können Sie auch gerichtlich vorgehen, ob sich dies als lohnenswerte Option darstellt, ist jedoch eine andere Frage.

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Sie möchten Ihre Versicherung kündigen? Gerne stellen wir Ihnen für diesen Zweck eine Vorlage aus PDF zur Verfügung, welche Sie nur noch ausfüllen und an Ihren Anbieter verschicken brauchen.

Berater

Versicherungsvertreter gemäß § 34 d (1 oder 7) GewO Vermittlerregisternummer: D-Q7OC-CGBIZ-06 Als Ausschließlichkeitsvertreter der HanseMerkur Krankenversicherung AG vermittle ich in den Sparten Kranken, Leben, Unfall, Sach, Haftpflicht, Kraftfahrt (Kfz), Reise Produkte der HanseMerkur Krankenversicherung AG, HanseMerkur Lebensversicherung AG, HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG, HanseMerkur Reiseversicherung AG, Advigon Versicherung AG (Vaduz, Liechtenstein) sowie zusätzlich Rechtsschutzversicherungen der Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 Versicherungsverein a.G.

Ich bin an keinem Versicherungsunternehmen beteiligt und an meiner Versicherungsagentur ist kein Versicherungsunternehmen beteiligt.

Ich biete Ihnen im Rahmen meiner Vermittlungstätigkeit eine Beratung an. Für meine Tätigkeit erhalte ich ausschließlich Provisionen sowie andere Zuwendungen, die in der Versicherungsprämie enthalten sind.

 

 

Anschrift der Registrierungsstelle Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)

Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon: (0180) 600 58 50 (0,20 EUR/Anr. aus den Festnetzen / Mobilfunk max. 0,60 EUR/Anruf) www.vermittlerregister.info

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Versicherungs-Ombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Für private Kranken- und Pflegeversicherungen: Ombudsmann - Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin