Eine Rechtsschutzversicherung zahlt im Falle eines Rechtsstreits und übernimmt die Anwalts- sowie Gerichtskosten. Sofern der Lebensbereich durch die Versicherung abgedeckt ist, gibt es nur wenige Ausnahmefälle, in denen der Rechtsschutz nicht zahlt - beispielsweise bei grober Fahrlässigkeit. Selbstverständlich zahlt die Versicherung nur für Rechtskonflikte, die nach Abschluss der Versicherung entstanden sind.



Die meisten Rechtsschutzversicherungen haben eine Wartezeit von wenigen Monaten bis hin zu drei Jahren. Das heißt, der Rechtsschutz tritt erst nach dieser Zeit vollständig in Kraft. Wer allerdings sofort einen Rechtsschutz genießen möchte, kann eine Versicherung mit Selbstbehalt wählen. Hier gibt es einige Tarife ohne Wartezeit, welche auch deutlich günstiger sind, jedoch einen geringeren Umfang haben.

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