Zahlt die Versicherung die Gutachterkosten
Die Gutachterkosten von Gutachtern, welche das Gericht beauftragt sowie die Gutachterkosten von öffentlichen Gutachtern, welche vom Versicherungsnehmer beauftragt werden, müssen von der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich bezahlt werden.
Anders sieht es bei privaten Gutachtern aus - an dieser Stelle gelten die individuellen Bedingungen des jeweiligen Vertrags. Wer vom Einsatz privater Gutachter profitieren möchte, um auf diese Weise die Chancen auf die Rechtsdurchsetzung zu verbessern, sollte daher eine umfangreiche Rechtsschutzversicherung wählen, welche die Übernahme dieser Gutachterkosten explizit enthält.