Wer hat nicht schon einmal eine Ordnungwidrigkeit begangen? Es reichen bereits die kleinsten Dinge - beispielsweise ein defektes Fahrradlicht oder ein Schritt über die rote Ampel. Die Forderungen und Strafen der Behörden sind dabei nicht immer ganz angemessen. Als normaler Bürger hat man allerdings fast keien Chance sich zu wehren.

Denn wahrscheinlich würden alleine die Gerichtskosten die eigentlich Streitsumme übertreffen. Damit Sie Ihr Recht bei unangemessenen Forderungen durchsetzen können, empfiehlt sich ein Rechtsschutz für Ordnungswidrigkeiten. Dieser zahlt die Anwalts- und Gerichtskosten, welche beim Prozess anfallen.

In welchen Fällen tritt der Rechtsschutz in Kraft?
Der Rechtsschutz tritt dann in Kraft, wenn Sie als Versicherte wegen einer Ordnungwidrigkeit belangt werden. Die Ursachen für Ordnungswidrigkeiten sind vielfältig und sind in den verschiedensten Lebensbereichen anzutreffen. Angefangen von Bußgeldern im Straßenverkehr über Lärmbelästigung der Nachbarn bis hin zum Überqueren einer roten Ampel wird alles von dem Rechtsschutz für Ordnungswidrigkeiten abgedeckt. Ordnungwidrigkeiten warten hinter jeder Ecke und können eine teure Angelegenheit werden. Wer sich beim Umzug beispielsweise zu spät bei der Gemeinde bezüglich des neuen Wohnsitzes meldet, darf schnell ein Bußgeld bezahlen.

Ein Rechtsschutz für Ordnungswidrigkeiten kommt dann für die Anwalts- und Gerichtskosten auf, wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit ohne Vorsatz begangen haben. Wer zum Beispiel über die rote Ampel geht, um einen Unfall herbeizuführen, handelt vorsätzlich und profitiert nicht mehr vom Rechtsschutz. Ebenso sieht es bei der Lärmbelästigung aus - wird nachgewiesen, dass die Lärmbelästigung vorsätzlich stattgefunden hat, muss der Versicherte die Kosten übernehmen. In der Praxis ist es für die Versicherungen allerdings sehr schwierig, eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit zu beweisen

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