Die Wartezeit bei einer Rechtsschutzversicherung kann je nach Versicherungsunternehmen und Tarif unterschiedlich sein. In der Regel beträgt die Wartezeit zwischen drei und sechs Monaten.

Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz erst nach Ablauf dieser Wartezeit greift. Wichtig zu beachten ist, dass in dieser Zeit keine neuen Rechtsstreitigkeiten entstehen dürfen, da diese nicht vom Versicherer übernommen werden.

Es gibt jedoch auch Tarife, die ohne Wartezeit angeboten werden, jedoch sind diese oft teurer und haben andere Einschränkungen. Es ist ratsam, vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung die Bedingungen genau zu prüfen.

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