Wenn Sie einen Rechtsstreit verlieren, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Gegenseite übernimmt. Es kommt darauf an, welche Art von Rechtsschutzversicherung Sie abgeschlossen haben und welche Vereinbarungen darin enthalten sind.

Im Allgemeinen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für den eigenen Anwalt sowie Gerichts- und Sachverständigenkosten. Wenn Sie den Prozess jedoch verlieren und die Gegenseite eine Kostenentscheidung oder einen Kostenanspruch gegen Sie durchsetzt, können die Kosten, die die Versicherung übernehmen muss, begrenzt sein.

Zum Beispiel kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, die Sie selbst tragen müssen, oder es können Höchstgrenzen für die Kostenerstattung festgelegt werden. Es ist daher wichtig, die genauen Bedingungen Ihrer Rechtsschutzversicherung sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls mit Ihrem Versicherer zu klären, welche Kosten im Falle einer Niederlage übernommen werden und welche nicht.

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