Die Deckungssumme gibt an, bis zu welcher Summe Sie durch die jeweilige Police versichert sind. Bei einer Deckungssumme von 100.000 Euro zahlt die Versicherung also die anfallenden Gerichtskosten, Anwaltskosten sowie Kosten für Gutachter und Sachverständige bis zu einem Maximum von 100.000 Euro. Sollte das Verfahren die vereinbarte Deckungssumme übertreffen, müssen Sie für alles weitere selbst aufkommen. In der Deckungssumme sind zudem eventuelle, juristische Kosten der Gegenpartei sowie häufig ein zinsfreies Darlehen für eine Kaution enthalten.

Wer sich für eine individuelle Selbstbeteiligung entscheidet, was aufgrund der geringeren Beiträge oftmals sehr empfehlenswert ist, muss, bevor der Kostenrahmen der Deckungssumme ausgereizt wird, zuerst den Selbstbeteiligungsbetrag zahlen.

Die meisten Rechtsschutzversicherungen verfügen über eine Deckungssumme von mindestens 100.000-150.000 Euro. Viele Ratgeber empfehlen eine Deckungssumme von 300.000 Euro oder mehr. Wer möchte, kann auch einen Vertrag mit unbegrenzter Kostendeckung wählen.

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